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   VG Augsburg, 06.12.2022 - Au 9 S 22.2254   

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https://dejure.org/2022,38315
VG Augsburg, 06.12.2022 - Au 9 S 22.2254 (https://dejure.org/2022,38315)
VG Augsburg, Entscheidung vom 06.12.2022 - Au 9 S 22.2254 (https://dejure.org/2022,38315)
VG Augsburg, Entscheidung vom 06. Dezember 2022 - Au 9 S 22.2254 (https://dejure.org/2022,38315)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80 Abs. 5; WHG § 100; WHG § 67; WHG § 68; BayWG Art. 67
    Verpflichtung zur Erstellung einer Bestandsaufnahme eines ungenehmigten Gewässerausbaus

  • rewis.io

    Einstweiliger Rechtsschutz, Wasserrechtliche Anordnung, Zusicherung, Gewässerausbau, Wesentliche Umgestaltung, Legalisierungsmöglichkeit

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bayern.de PDF (Pressemitteilung)

    Eilantrag gegen Anordnungen des Landratsamts Oberallgäu wegen des ungenehmigten Ausbaus des Rappenalpbachs abgelehnt

  • bayern.de PDF (Pressemitteilung)

    Eilantrag gegen Anordnungen des Landratsamts Oberallgäu wegen des ungenehmigten Ausbaus des Rappenalpbachs abgelehnt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Bayern, 17.12.2020 - 15 CS 20.3007

    Beschwerde gegen eine Zwischenentscheidung

    Auszug aus VG Augsburg, 06.12.2022 - Au 9 S 22.2254
    Die sich unmittelbar aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG ergebende Befugnis eines Verwaltungsgerichts zum Erlass eines sog. Hängebeschlusses setzt voraus, dass die Entscheidungsreife für die von der Antragstellerin beantragte Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage noch nicht gegeben ist, der Eilantrag nicht offensichtlich aussichtslos erscheint und aus Gründen eines wirksamen vorläufigen Rechtsschutzes zu Vermeidung irreversibler Zustände bzw. schwerer und unabwendbarer Nachteile nicht bis zur endgültigen gerichtlichen Entscheidung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes abgewartet werden kann (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 17.12.2020 - 15 CS 20.3007 - juris Rn. 14; BayVGH, B.v. 14.12.2018 - 4 CE 18.2578 - juris Rn. 2; BVerwG, B.v. 12.11.2020 - 4 VR 6.20 - juris Rn. 2).

    Die durch das Zwischenverfahren entstandenen Kosten gehören zu den Kosten des Eilverfahrens nach § 80 Abs. 5 VwGO, weil das Verfahren kein selbständiges Nebenverfahren beinhaltet (BayVGH, B.v. 17.12.2020 - 15 CS 20.3007 - juris Rn. 17).

  • BVerwG, 12.11.2020 - 4 VR 6.20

    Ablehnung eines Hängebeschlusses

    Auszug aus VG Augsburg, 06.12.2022 - Au 9 S 22.2254
    Die sich unmittelbar aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG ergebende Befugnis eines Verwaltungsgerichts zum Erlass eines sog. Hängebeschlusses setzt voraus, dass die Entscheidungsreife für die von der Antragstellerin beantragte Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage noch nicht gegeben ist, der Eilantrag nicht offensichtlich aussichtslos erscheint und aus Gründen eines wirksamen vorläufigen Rechtsschutzes zu Vermeidung irreversibler Zustände bzw. schwerer und unabwendbarer Nachteile nicht bis zur endgültigen gerichtlichen Entscheidung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes abgewartet werden kann (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 17.12.2020 - 15 CS 20.3007 - juris Rn. 14; BayVGH, B.v. 14.12.2018 - 4 CE 18.2578 - juris Rn. 2; BVerwG, B.v. 12.11.2020 - 4 VR 6.20 - juris Rn. 2).
  • OVG Niedersachsen, 17.04.2019 - 7 ME 8/19

    Betreiber; Deponie; Grundwasser; Stilllegung

    Auszug aus VG Augsburg, 06.12.2022 - Au 9 S 22.2254
    Daher vermag selbst die offensichtliche Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts allein die sofortige Vollziehung regelmäßig nicht zu rechtfertigen (vgl. NdsOVG, B.v. 17.4.2014 - 7 ME 8/19 - juris Rn. 26).
  • VGH Bayern, 14.12.2018 - 4 CE 18.2578

    Zwischenentscheidung im Eilverfahren - "Hängebeschluss"

    Auszug aus VG Augsburg, 06.12.2022 - Au 9 S 22.2254
    Die sich unmittelbar aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG ergebende Befugnis eines Verwaltungsgerichts zum Erlass eines sog. Hängebeschlusses setzt voraus, dass die Entscheidungsreife für die von der Antragstellerin beantragte Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage noch nicht gegeben ist, der Eilantrag nicht offensichtlich aussichtslos erscheint und aus Gründen eines wirksamen vorläufigen Rechtsschutzes zu Vermeidung irreversibler Zustände bzw. schwerer und unabwendbarer Nachteile nicht bis zur endgültigen gerichtlichen Entscheidung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes abgewartet werden kann (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 17.12.2020 - 15 CS 20.3007 - juris Rn. 14; BayVGH, B.v. 14.12.2018 - 4 CE 18.2578 - juris Rn. 2; BVerwG, B.v. 12.11.2020 - 4 VR 6.20 - juris Rn. 2).
  • VGH Bayern, 05.03.2015 - 10 CS 14.2244

    Antrag auf Anordnung und Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung

    Auszug aus VG Augsburg, 06.12.2022 - Au 9 S 22.2254
    Wenn sich bei der im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens allein möglichen, aber auch ausreichenden summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage dagegen weder die offensichtliche Rechtswidrigkeit noch die offensichtliche Rechtmäßigkeit der angefochtenen Verfügung feststellen lässt, hängt der Ausgang des Verfahrens vom Ergebnis einer vom Gericht vorzunehmenden weiteren Interessenabwägung ab (vgl. BayVGH, B.v. 5.3.2015 - 10 CS 14.2244 - juris).
  • BVerwG, 21.12.1993 - 7 B 119.93

    Anforderungen an die Auflösung eines ungenehmigten Bojenfelds - Zulässigkeit und

    Auszug aus VG Augsburg, 06.12.2022 - Au 9 S 22.2254
    Ob und unter welchen Voraussetzungen die zuständige Behörde eine wasserrechtliche Ordnungsverfügung auf die bloße formelle Illegalität eines Zustandes stützen kann, ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt und von einer Verhältnismäßigkeitsprüfung im Einzelfall abhängig (BVerwG, B.v. 21.12.1993 - 7 B 119.93 - juris).
  • VGH Bayern, 09.12.2013 - 10 CS 13.1782

    Anordnung der sofortigen Vollziehung; keine ordnungsgemäße Begründung des

    Auszug aus VG Augsburg, 06.12.2022 - Au 9 S 22.2254
    (1) Soweit die Behörde die sofortige Vollziehung ausdrücklich angeordnet hat, (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO) hat das Gericht zunächst zu prüfen, ob sich die behördliche Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung als im Sinne des § 80 Abs. 3 VwGO ausreichend erweist; ist das nicht der Fall, hat das Gericht die Vollziehungsanordnung ohne weitere Sachprüfung aufzuheben, nicht jedoch die aufschiebende Wirkung des Rechtsbehelfs in der Hauptsache wiederherzustellen (vgl. BayVGH, B.v. 9.12.2013 - 10 CS 13.1782 - juris).
  • VGH Bayern, 16.02.2000 - 10 CS 99.3290

    D (A), Kosovo, Albaner, Duldung, Umverteilung, Zuweisung, Räumliche Beschränkung,

    Auszug aus VG Augsburg, 06.12.2022 - Au 9 S 22.2254
    Es müssen die besonderen, auf den konkreten Fall bezogenen Gründe angegeben werden, die die Behörde dazu bewogen haben, den Suspensiveffekt aus § 80 Abs. 1 VwGO auszuschließen (vgl. BayVGH, B.v. 16.2.2000 - 10 CS 99.3290 - juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 19.03.2012 - 8 ZB 10.2343

    Berufungszulassung (abgelehnt); wasserrechtliche Bewilligung;

    Auszug aus VG Augsburg, 06.12.2022 - Au 9 S 22.2254
    Aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz kann sich im Einzelfall ergeben, dass eine auf die bloße formelle Illegalität der Gewässerbenutzung gestützte Anordnung nur ausnahmsweise dann rechtmäßig ist, wenn eine Beeinträchtigung des Wasserhaushalts konkret zu erwarten ist und die Behörde zuvor die Möglichkeit einer Legalisierung der Gewässerbenutzung geprüft und verneint hat (BayVGH, B.v. 19.3.2012 - 8 ZB 10.2343 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 18.01.2023 - 8 CS 22.2580

    Widersprüchliches Verhalten einer Behörde

    Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 6. Dezember 2022 (Az. Au 9 S 22.2254) ist mit Ausnahme der Ziffer III wirkungslos.
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